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  1. Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag.
  2. Mietzeit ist, wenn sich das Mietobjekt nicht auf Betriebshof befindet.
  3. Maschinen werden vollgetankt und gereinigt übergeben, gleiches gilt bei der Abgabe.
  4. Der Mieter versichert mit der Unterschrift des Mietvertrages die sachgerechte Verwendung des Mietobjektes sowie die fachgerechte tägliche Wartung.
    Dies beinhaltet:
    • Tanken
    • Abschmieren
    • Öle überprüfen
  5. Schäden an Reifen und Gummiketten sind im Mietpreis und der Versicherung nicht enthalten.
  6. Entstehende Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters
  7. Transportkosten werden nach Aufwand berechnet
  8. Unterlagen zur Anmietung:
    • Personalausweis und Führerschein
    • Bei gewerblichen Kunden eine Gewerbeanmeldung
    • ggf. Baumaschinen-Führerschein
  9. Als Kaution benötigen wir von Ihnen 1500 € (Mini Bagger / Mini Radlader) bzw. 250 € (Gartengeräte). Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes und Begleichung der Rechnung sofort wieder erstattet.
  10. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfalls beträgt 2500 €.
  11. Bei Verwendung der Maschine zu Abbruch/Stemmarbeiten verdoppelt sich die Selbstbeteiligung.
  12. Im Falle des Diebstahls beträgt der Selbstbehalt 5000 € (Mini Bagger / Mini Radlader) bzw. 500 € (Gartengeräte).
  13. Entsprechende Schutzausrüstung ist für das jeweilige Mietgerät zu tragen.
  14. Alle Preise rein netto zzgl. gesetzlich geltender MwSt.

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